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T4E Carbine Conversion Kit
für T4E TR 50
Dieser eindrucksvolle Anschlagschaft steigert die Einsatzmöglichkeiten der T4E TR 50-Modelle, indem er dem eingesetzten Revolver die überlegene Ergonomie und Zubehör-Kompatibilität kompakter Langwaffensysteme verleiht.
Nach dem einfachen Einsetzen des TR 50 (Gen1 & Gen2) profitieren Paintball-Spieler und Trainierende von einer klappbaren Schulterstütze, die im Einsatz wertvolle Präzisionsreserven und eine gesteigerte Bediensicherheit garantiert. Entlang der robusten Polymerkonstruktion bietet das T4E Carbine Conversion Kit zahlreiche Montagepunkte und -Schienen für jede Art von Zubehör. Eine lange Picatinny-Toprail dient zur Aufnahme von Optiken, zusätzliche M-LOK-Slots ergänzen die Kompatibilität mit gängigen Zubehörteilen, wie Zweibeinen, Lasern und Lampen. Insgesamt drei Quick-Detach-Befestigungspunkte (QD) nehmen z.B. Trageriemen auf.
Das Mündungsgewinde ist für die Verwendung des T4E X-Tracers 50, einer Tracer-Einheit mit UV-Modul und Mündungsfeuer-Simulation, vorgesehen.
TECHNISCHE DATEN
Länge
685 mm
Gewicht
525 g
Wichtige Hinweise zum Waffenrecht: Volljährigkeit erforderlich! Dieser Artikel erfordert einen Altersnachweis vor dem Versand. Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie Ihres Passes, Personalausweises oder Führerscheins an office@blackeagle-outdoors.at zusammen mit Ihrer Bestellung. Gemäß der Softair-Verordnung 194 vom 02.07.2013 werden Paintball-Markierer in Österreich nicht als Waffen betrachtet. Daher ist es ausschließlich gestattet, Kreide- und Farbmarkierungskugeln mit diesen Markierern abzufeuern. Die T4E-Modelle dienen ausschließlich dem Training und gelten nicht als Waffen. Aus diesem Grund ist es in Österreich untersagt, andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer oder Blei zu verwenden.
Rechtlicher Hinweis
Der Käufer ist verpflichtet, sich eigenständig darüber zu informieren, ob die bestellten Produkte im jeweiligen Bestimmungsland rechtlich zulässig sind und den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Blackeagle-Outdoors übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen nationale Einfuhr-, Besitz- oder Nutzungsvorschriften sowie für daraus resultierende rechtliche Konsequenzen oder sonstige Nachteile.