.43, CO₂, < 5,0 J, blauer Schlitten
Mit der Striker Fired Pistol 9, im Ausland auch bekannt als VP9, bietet Heckler & Koch den Behörden der Strafverfolgung weltweit eine moderne Waffe in kompromissloser Optik und mit solider Technik.
Die SFP9 T4E ist die dazugehörige High-End-Trainingswaffe, um Handgriffe routiniert zu erlernen, den Umgang mit der Waffe zu festigen und sichere Übungen im Force-on-Force-Bereich zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Gefahrensituationen möglichst realistisch zu simulieren, wurde die SFP9 mit exakten Abmessungen, einem deutlich spürbaren Rückstoß und authentischen Features entwickelt. So finden sich an diesem Modell die beidseitige Paddle-Magazinauslösung, der Schlittenfanghebel und die Abzugzüngelsicherung an gewohnter Position. Die Picatinny-Schiene nimmt waffenspezifisches Zubehör auf.
Individuell auf den Schützen angepasst, garantiert die SFP9 T4E einen intuitiven Wechsel von Trainingswaffe auf ihr scharfes Vorbild. Dies ermöglichen optional erhältliche Griffrücken und -seiten in S und L.
Blaue Elemente kennzeichnen die SFP9 T4E eindeutig als Trainingswaffe.
Optional erhältliches Quick-Piercing-Magazin. Geeignet für alle T4E-Rundkugeln im Kaliber .43.
Für den Einsatz als Farbmarkierer empfehlen wir, die SFP9 mit unseren Markingballs (MAB) oder Chalkballs (CKB) zu betreiben. Bei Verwendung klassischer Paintballs mit Gelatinehülle kann es konstruktionsbedingt vermehrt zum Platzen der Kugel beim Zuführen oder im Lauf kommen.
Bitte beachten, dass dieses Produkt in Österreich NICHT zur Haus und Hof Verteidigung (Home Defense) zugelassen ist, da es sich um einen Paintball Markierer handelt.
Technischen Daten:
Kaliber | .43 |
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Energiestufe (E₀) | < 5,0 J |
Magazin- / Trommelkapazität | 8 Schuss |
Schusskapazität | 40 Schuss |
Antrieb | 1x 12 g CO₂ |
Abzug | Single Action |
Sicherung | Abzugzüngelsicherung |
Länge | 190 mm |
Gewicht | 790 g |
Holster-Typ | A |
Wichtige Hinweise zum Waffenrecht: Volljährigkeit erforderlich! Dieser Artikel erfordert einen Altersnachweis vor dem Versand. Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie Ihres Passes, Personalausweises oder Führerscheins an office@blackeagle-outdoors.at zusammen mit Ihrer Bestellung.
Gemäß der Softair-Verordnung 194 vom 02.07.2013 werden Paintball-Markierer in Österreich nicht als Waffen betrachtet. Daher ist es ausschließlich gestattet, Kreide- und Farbmarkierungskugeln mit diesen Markierern abzufeuern. Die T4E-Modelle dienen ausschließlich dem Training und gelten nicht als Waffen. Aus diesem Grund ist es in Österreich untersagt, andere Geschosse wie Gummi, Plastik, Pfeffer oder Blei zu verwenden.
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